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OLG Hamm, 11.04.2000 - 2 Ws 105/2000, 2 Ws 105/00 |
Zitiervorschläge
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2000 - 2 Ws 105/2000, 2 Ws 105/00 (https://dejure.org/2000,9543)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Beschwerde gegen Anordnung der Untersuchung auf Schuldfähigkeit, Vorführungsandrohung, Ladung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung; Schuldunfähigkeit; Schuldfähigkeit; Anordnung; Untersuchung; Angeklagter; Vorführung
- Judicialis
StPO § 305 Satz 1; ; StPO § 219; ; StPO § 305 Satz 2; ; StPO § 473 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 305 S. 1, § 219, § 305 S. 2, § 473 Abs. 1
Anfechtbarkeit der Anordnung der Untersuchung auf Schuldfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bochum - 5 Js 225/99
- OLG Hamm, 11.04.2000 - 2 Ws 105/2000, 2 Ws 105/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 01.09.2000 - Ws 105/00
Voraussetzungen der vorzeitigen Entlassung aus der Strafhaft bei langdauerndem …
Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2000 - 2 Ws 105/00
2 Ws 105/2000 OLG Hamm 14 Ns 5 Js 225/99 LG Bochum 5 Js 225/99 StA Bochum 3 AR 690/00 GStA Hamm.
- OLG Hamm, 23.07.2001 - 2 Ws 176/01
Beschwerde, Anordnung der Untersuchung der Schuldfähigkeit durch das erkennende …
Bereits bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung des Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Juni 2001 in 2 Ws 129/01 und vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355). - OLG Hamm, 07.06.2001 - 2 Ws 129/01
Anordnung der Einholung eines schriftlichen Gutachtens; Beschwerde, innerer …
Bei der Anordnung der Einholung eines schriftlichen psychiatrischen Gutachtens und der hierzu eventuell erforderlichen ambulanten körperlichen Untersuchung der Angeklagten handelt es sich um eine Entscheidung, die der Urteilsfällung vorausgeht und mit dieser in einem solchen inneren Zusammenhang steht, dass sie nur mit der endgültigen Entscheidung angefochten werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 11. April 2000 in 2 Ws 105/00; OLG Nürnberg NStZ-RR 1998, 242; OLG Koblenz NStZ 1994, 355).